Vorauswahltermine für die Junghengstkörung
Anmeldeschluss: 06. August 2021
- Dienstag, 07. September 2021
Bedburg – Hengststation Schurf
Sankt Rochus Str. 1b, 50181 Bedburg
- Donnerstag, 09. September 2021
Twistringen – Reitanlage Petermeier
Am Brink 19, 27239 Twistringen-Mörsen
- Dienstag, 14. September 2021
Clus – Reithalle Familie Grober
Clus 1, 37581 Bad Gandersheim
- Sonntag, 19. September 2021
Adelheidsdorf - Hengstprüfungsanstalt
An der Hengstprüfungsanstalt 1, 29352 Adelheidsdorf
- Donnerstag, 23. September 2021
Ringstedt – Reitanlage Jagels
Auf dem Felde, 27624 Ringstedt
Zur Vorauswahl und zur Körung sind zugelassen
- 2018 geborene Hengste
- bis einschließlich Mai 2019 geborene Hengste
- im Juni 2019 geborene Hengste mit Attest
Ab 01. Juli 2019 geborene Hengste sind nicht zugelassen.
Im Juni 2019 geborene Hengste könnten zugelassen werden, wenn ein Attest eines Fachtierarztes für Pferde über den Entwicklungsstand des Pferdes bei Aufnahme des Trainings vorliegt. Dieses Attest ist vor dem Trainingsbeginn zu erstellen und sollte ausweisen, dass der Hengst die entwicklungsbedingten Voraussetzungen für den Trainingsbeginn erfüllt.
Hintergrund dafür sind die Diskussionen rund um den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns junger Pferde, der laut der neuen Leitlinien Tierschutz im Pferdesport erst ab dem 30. Lebensmonat erfolgen sollte.
Die Teilnahme an einem der Vorauswahltermine ist Bedingung um zur Hauptkörung des Verbandes im Oktober zugelassen zu werden.
Dies gilt für alle Hengste, die unserem Verband noch nicht zur Körung vorgestellt wurden, mit Ausnahme von in anderen Züchtervereinigungen bereits im Hengstbuch I eingetragenen Hengsten.
Gegen das Ergebnis der Auswahl kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Hengste, die auf einem Auswahltermin nicht zur Körung zugelassen wurden, können auf der Nachkörung vorgestellt werden.
Hengste mit Zuchtbescheinigung unseres Verbandes können auf der Nachkörung 3-jährig nur vorgestellt werden, wenn sie 2-jährig auf einem Vorauswahltermin gezeigt wurden oder nach dem 1. Juli 2019 geboren wurden.
Gem. Vorstandsbeschluss vom 31.07.2019 können sowohl 2,5-jährige als auch 3-jährige Hengste auf den Vorauswahlterminen mit Beschlag vorgestellt werden.
Nennungsschluss: 06. August 2021
Anmeldegebühr: € 40,-
Nachnenngebühr: € 60,- (€ 40,- wird mit der Körgebühr verrechnet)
Foto für Körkatalog: € 10,-
Die original Zuchtbescheinigung ist bei der Vorauswahl vorzulegen.
Ablauf:
- Messen
- Vorstellung auf festem Boden
1.Schritt auf die Körkommission zu
2.Aufstellen des Hengstes
3. Schritt von der Kommission weg
4.Trab auf die Kommission zu
5. Trab von der Kommission weg
- Vorstellung in der Halle
1. Freilaufen im Trab und Galopp
2. Schrittring je Rasse und Bekanntgabe des Ergebnisses (zugelassen bzw. nicht zugelassen zur Körung)
3. Fototermin für ausgewählte Hengste
Für die zur Körung ausgewählten Hengste ist das Blanko-Formular der tierärztlichen Bescheinigung das vom Verband ausgegeben wird, von einem Fachtierarzt für Pferde auszufüllen.
Die ausgefüllte tierärztliche Bescheinigung ist spätestens bis zum 22. Oktober 2021 (Poststempel) an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden.
Ohne Vorlage der tierärztlichen Bescheinigung kann der Hengst nicht zur Körung zugelassen werden.
Achtung! Für alle zugelassenen Hengste wird eine DNA-Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter verlangt. Hengste deren Abstammung nicht auf beide Eltern überprüft werden kann, können nicht zugelassen werden (Beschluss Delegiertenversammlung 2012).
Hengste mit ausgeschorenen Ohren oder entfernten Tasthaaren können aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht zur Körung zugelassen werden.